Mitglied werden
Neue Mitgliedschaft
Mitgliedsantrag
Der Mitgliedsbeitrag bezieht sich auf das Kalenderjahr (01.01.-31.12.) und wird bei laufenden Mitgliedschaften im ersten Quartal fällig.
Die Mitgliedsbeiträge können über die Bildungskarte abgerechnet werden.
Kündigungen
Gemäß § 6 der Satzung ist eine Kündigung der Mitgliedschaft zum Jahresende möglich und muss bis spätestens 31.12. des Austrittsjahres erfolgen.
Die Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail, Brief) und muss an die bekannte Abteilungsanschrift adressiert werden.